§ 1 Allgemein Nachstehende Bedingungen sind Inhalt eines jeden mit abgeschlossenen Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden haben keine Rechtsgültigkeit, solange sie nicht schriftlich bestätigt sind.
§ 2 Lieferzeit
Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tag der Auftragsbestätigung bis zum Tag der Lieferung. Die Lieferfristen werden im Rahmen des Möglichen eingehalten; aus einer Überschreitung der Lieferfrist kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Eventuelle Ansprüche beschränken sich auf den bearbeiteten Gegenstand; Folgeschäden bleiben unberücksichtigt.
§ 3 Lieferung Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
§ 4 Preise Maßgebend sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise unserer Preisliste. Alle Nebenkosten, welche nicht unmittelbar mit der Wäsche zusammenhängen, wie Transport, Zollabnahme, Übernahme ab Lager, Freihafen, usw., gehen zu Laste des Auftragsgebers, ansonsten gelten die in unserer Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
§ 5 Zuschläge Die Behandlung vom verfärbten Teppichen sowie antiken Einzelstücken erfolgt nach Beurteilung und Preisvereinbarung. Teppiche zwischen 0,5 qm und 1,0 qm werden wie 1,0 qm berechnet, kleinere Teppiche nach Vereinbarung. Runde Teppiche werden per Quadratmeter berechnet. Für Teppiche über 12 qm werden pro m2 9€ berechnet. Eine Transportversicherung wird nur ausdrücklich auf Wunsch (schriftlich) des Auftraggebers abgeschlossen.
§ 6 Reklamation | Schadenersatz Wir verpflichten uns zu sach- und fachgerechten Ausführung sowie schonender Behandlung. Die Behandlung der Ware bleibt im Ermessen unserer Fachleute. Sollte sich während der Behandlung trotz vorheriger Prüfung ergeben, dass der Auftrag aus irgendwelchen Gründen nicht durchführbar ist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat der Auftraggeber nur Anspruch auf kostenlose Zurückgabe der Ware in dem jeweiligen Zustand.
Reklamationen werden nur beachtet, wenn Sie uns binnen acht Tagen nach Rückgabe oder Aufgabe zum Versand angezeigt werden. Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nur, wenn der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits oder von uns hinzugezogenen Erfüllungshilfen beruht. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
§ 7 Haftungsausschluss Für Farbechtheit, Haltbarkeit beim Waschen (morsche Stellen), Maßveränderungen und der weiteren Nachbehandlung der Teppiche wir keine Haftung übernommen. Eine Haftung für den Verlust von Zoll-, Plomben oder Etiketten bei der Behandlung von Teppichen ist ausgeschlossen. Die uns überlassenen Maßlisten werden bis zu einer eventuellen Festellung von Unrichtigkeiten zugrunde gelegt.
Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Auftraggeberlisten. Soweit wir – wozu wir nicht verpflichtet sind eine Versicherung abgeschlossen haben, werden Ersatzansprüche gegen die Versicherung an den Auftraggeber abgetreten.
Für Antik- bzw. Altwäscheaufträge, bei denen Farbveränderungen oder Farbtönungen erreicht werden sollen, wird keine Haftung übernommen. Weiterhin wird jede Haftung für durch Spannen verursachte Schäden, wie z.B. Löcher, die durch Festnageln der Teppiche oder duch die Makierung der Teppich bei Annahme, entstehen können, nicht übernommen. Eine Haftung für Maßveränderungen, die im Rahmen oder fachgerechten Bearbeitung auftreten, können wir nicht übernehmen.
§ 8 Berechnung von Lagergeld Bleibt der Aufraggeber nach Anzeige der Fertigstellung mit der Abnahme der Ware länger als 10 Tage im Rückstand, so sind wir, nach Setzen einer Nachfrist von 4 Tagen, berechtigt, die Ware in unserer Aufbewahrungsabteilung zu übernehmen und die Lagerung, die auf Gefahr des Auftraggebers erfolgt, zu den geltenden Tarifen in Rechnung zu stellen.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtstand Erfüllungsort ist für beide Teile Langen. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Volkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Langen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.